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Misstände in den Schulen Schleswig-Holsteins

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Wie die Reportage des NDR zeigt, wird der Arbeitsschutz an den Schulen Schleswig-Holsteins nicht eingehalten. - Da das Arbeitsschutzgesetz das Recht auf körperliche Unversehrheit gemäß Artikel 2 (2) des deutschen Grundgesetzes wahren soll, liegt offenkundig auch ein Verstoß auch gegen das Grundgesetz vor; trotz Grundrechtebindung der Exekutive (Arbeitsschutzbehörden) gemäß Artikel 1 (3) GG.

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